Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_683/2023 vom 13. Juni 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um das Besuchsrecht der Pflegeeltern eines Kindes, welches in eine Pflegefamilie platziert wurde. Die Eltern haben ein Recht auf Besuchstermine, die von der Gerichtsbarkeit festgelegt werden. Nach einer umfassenden Expertise wurde entschieden, dass es nicht im Interesse des Kindes sei, den Kontakt zu den Pflegeeltern aufrechtzuerhalten, da dies zu einem Konflikt der Loyalität und zu Angstzuständen führen würde.

Die Eltern haben gegen diese Entscheidung Beschwerde erhoben und argumentiert, dass die Expertise fehlerhaft sei und ihre Beziehung zum Kind wichtig sei. Das Bundesgericht wies den Rekurs jedoch ab, da die Entscheidung der Behörde nicht willkürlich war und die Interessen des Kindes über denen der Pflegeeltern standen. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdeführern auferlegt.