Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1037/2023 vom 5. Juni 2024

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Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Aargau wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe schuldig gesprochen. Der Beschwerdeführer hatte am 19. September 2020 einen Mann mit seinem Auto angefahren und danach ohne Hilfe zu leisten oder die Polizei zu verständigen, den Verletzten liegengelassen. Das Bundesgericht entschied, dass die Unterlassung der Nothilfe als mitbestrafte Nachtat der versuchten schweren Körperverletzung betrachtet werden sollte. Deshalb hob das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung zurück. Der Beschwerdeführer wurde im Umfang seines Unterliegens kostenpflichtig gemacht, erhielt jedoch eine Parteientschädigung. Der Beschwerdegegner ist nicht verpflichtet, Kosten zu tragen.