Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_172/2024 vom 27. Mai 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um ein Gesuch von A._, der die Nichtanwendung der medizinethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) für seine medizinische Behandlung im Kanton Bern verlangt. Das Gesundheitsamt des Kantons Bern trat auf das Gesuch nicht ein, und die Beschwerde von A._ wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt. A.__ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht entschied, dass A._ keinen Anspruch auf eine Feststellungsverfügung bezüglich der Nichtanwendung der SAMW-Richtlinien hat. A._ hat bereits klar gemacht, dass er die Richtlinien nicht anwenden möchte, was in seinem Fall ausreicht. Darüber hinaus besteht kein schutzwürdiges Interesse an einer Verfügung bezüglich möglicher aufsichtsrechtlicher Massnahmen gegenüber Ärzten, die die Richtlinien nicht beachten. Daher wurde die Beschwerde abgewiesen, und A.__ muss die Gerichtskosten tragen. Es werden keine Parteientschädigungen gewährt.