Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_169/2023 vom 29. Mai 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt eine Beschwerde gegen ein Urteil des Schiedsgerichts in Krankenversicherungsstreitigkeiten des Kantons Basel-Landschaft, in dem es um die Vergütung von Pflegeleistungen durch die SWICA Krankenversicherung AG an die Spitex A._ geht. Die SWICA vertritt den Standpunkt, dass die Leistungen nach dem Tarif eines Pflegeheims abgerechnet werden sollten, während die Spitex A._ darauf besteht, dass der Tarif für ambulante Leistungserbringer gelten soll. Das Bundesgericht entscheidet zugunsten der Spitex A.__ und bestätigt, dass die Leistungen gemäß dem Tarif für ambulante Leistungserbringer zu vergüten sind, auch wenn sie in einem Behindertenheim erbracht werden. Das Gericht weist die Beschwerde ab, legt die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin auf und spricht der Beschwerdegegnerin eine Parteientschädigung zu. Das Urteil wird den Parteien, dem Kanton Basel-Landschaft, dem Schiedsgericht und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.